Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stuft TFA als Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukt als «nicht relevanten Metaboliten» ein und geht somit davon aus, dass von ihr kein relevantes Schädigungspotenzial für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht. Für solche nicht relevanten Metaboliten werden deshalb keine lebensmittelrechtlichen Höchstwerte festgelegt.
Im Juli 2026 hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse den sicheren Grenzwert für Trifluoressigsäure (TFA) in der Nahrung gesenkt. Welche Folgen dies für die Gesetzgebung in der Schweiz hat, ist noch offen.
Im Rahmen verschiedener Messkampagnen in den Jahren 2022 und 2023 hat sich gezeigt, dass TFA im Schweizer Mittelland nahezu flächendeckend nachweisbar ist. Auch im Wohler Trinkwasser wurde TFA festgestellt; die Messwerte lagen im allgemeinen Durchschnitt. Aufgrund der Einschätzungen des BLV und des AVS sieht die ibw derzeit keinen Handlungsbedarf. Sollte sich die gesetzliche Vorgabe ändern, wird die ibw die Situation selbstverständlich neu beurteilen.