S-Metolachlor ist ein Unkrautvertilger und wird vor allem im Anbau von Mais verwendet. Zugelassen wurde der Wirkstoff im Jahr 1998, stand aber schon bald im Verdacht, das Grundwasser zu verschmutzen. Aufgrund einer Neubeurteilung hat die EU-Kommission im Dezember 2023 die Genehmigung für S-Metolachlor nicht mehr erneuert.
In der Folge hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, dass auch in der Schweiz S-Metachlor-haltige Pflanzenschutzmittel nur noch bis zum 1. Oktober 2024 verkauft werden durften und seit dem 1. Januar 2025 ein Anwendungsverbot besteht.
Die ibw testet das Trinkwasser einmal jährlich auf rund 80 verschiedene Pestizide, unter anderem auch auf Abbauprodukte/Metaboliten von S-Metolachlor. Bisher wurden keine Überschreitungen des Höchstwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter festgestellt. Die aktuellen Werte sind unter www.ibw.ag/wasser-qualitaet zu finden.
Die ibw begrüsst das bevorstehende Anwendungsverbot des Wirkstoffs, sieht aber ansonsten keinen weiteren Handlungsbedarf.