S-Metolachlor – Information

Ende 2023 hat die EU-Kommission die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff S-Metolachlor nicht mehr erneuert, weil der Wirkstoff im Verdacht steht, gesundheitsgefährdend zu sein. Abbauprodukte von S-Metolachlor werden auch in der Schweiz im Trinkwasser nachgewiesen; jedoch in der Regel in sehr geringen Konzentrationen. Seit 1. Januar 2025 ist die Anwendung von S-Metolachlor auch in der Schweiz verboten.

S-Metolachlor – worum gehts?

S-Metolachlor ist ein Unkrautvertilger und wird vor allem im Anbau von Mais verwendet. Zugelassen wurde der Wirkstoff im Jahr 1998, stand aber schon bald im Verdacht, das Grundwasser zu verschmutzen. Aufgrund einer Neubeurteilung hat die EU-Kommission im Dezember 2023 die Genehmigung für S-Metolachlor nicht mehr erneuert.

In der Folge hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, dass auch in der Schweiz S-Metachlor-haltige Pflanzenschutzmittel nur noch bis zum 1. Oktober 2024 verkauft werden durften und seit dem 1. Januar 2025 ein Anwendungsverbot besteht.

Wie ist die Situation in Wohlen?

Die ibw testet das Trinkwasser einmal jährlich auf rund 80 verschiedene Pestizide, unter anderem auch auf Abbauprodukte/Metaboliten von S-Metolachlor. Bisher wurden keine Überschreitungen des Höchstwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter festgestellt. Die aktuellen Werte sind unter www.ibw.ag/wasser-qualitaet zu finden.

Die ibw begrüsst das bevorstehende Anwendungsverbot des Wirkstoffs, sieht aber ansonsten keinen weiteren Handlungsbedarf.

Giovanni Romeo

GL IBW Technik AG

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