Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die uns oft gestellt werden, sowie Erklärungen zu wichtigen Begriffen auf Ihrer Rechnung. Benötigen Sie weitere Informationen? Unser Kundendienst hilft Ihnen gerne weiter: 056 619 19 09 oder kundendienst@ibw.ag.

Wie wird mein Energiebezug erfasst und abgerechnet?

ibw-Kundinnen und -Kunden erhalten vierteljährlich eine Rechnung. Diese basiert in der Regel auf dem effektiven Energie- und Trinkwasserbezug des letzten Quartals; die dafür benötigten Daten werden direkt von Ihrem Zähler abgerufen. Bei Gaszählern, die noch nicht fernauslesbar sind, erfolgt die Datenerfassung mittels Selbstablesung (März/Juni/September) bzw. einer jährlichen Ablesung zum Jahresende durch unser Personal vor Ort. Wasserbezüger/-innen ohne fernauslesbaren Zähler erhalten jährlich drei Akontorechnungen sowie eine abschliessende Jahresrechnung gemäss effektivem Verbrauch.

Mit der flächendeckenden Ausrüstung ihres Versorgungsgebiet mit fernauslesbaren, intelligenten Stromzählern (Smart Metern) erfüllt die ibw die Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes, das im Rahmen der Energiestrategie 2050 von den Schweizer Stimmberechtigten 2017 gutgeheissen wurde. Die Gas- und Wasserzähler der ibw werden derzeit ebenfalls nach und nach auf Fernauslesung umgerüstet.

Wo finde ich die aktuell gültigen Preise?

Die aktuell gültigen Preisblätter finden Sie auf unserer Website unter den Menüpunkten «Strom», «Gas» und «Wasser» oder direkt unter diesen Links (Box «Mehr zum Thema»):

Wieso sind meine Stromkosten jedesmal anders?

Die vierteljährlichen Rechnungen basieren auf dem effektiven Strombezug der vergangenen drei Monate. Naturgemäss ist der Verbrauch stets unterschiedlich: In den Wintermonaten brennt beispielsweise das Licht länger, und Geräte wie TV oder Herd werden häufiger genutzt. Dafür benötigt beispielsweise ein Kühlschrank im Sommer mehr Energie als im Winter.
Nutzer/-innen von Wärmepumpen müssen zudem davon ausgehen, dass sie ihre Stromkosten im Winter höher sind als im Sommer.

Wann und wie werden die neuen Strompreise mitgeteilt?

Immer Anfang September publiziert die ibw die Strompreise, die ab 1. Januar des Folgejahres gültig sind. Die Preise werden auf unserer Website, über die lokalen Medien sowie in unserer Kundeninformation «aktuell» publiziert, die jeweils im Herbst allen Energierechnungen beigelegt wird.
Erklärungen zur Zusammensetzung der Strompreise sowie zu weiteren Elementen Ihrer Rechnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Meine Rechnung ist viel zu hoch. Da liegt doch sicher ein Fehler vor?

Bitte vergleichen Sie zuerst Ihren Zählerstand mit den Angaben in Ihrer Rechnung. Ist der aktuelle Zählerstand höher als in der Rechnung angegeben, ist die Rechnung korrekt. Sollte der Zählerstand niedriger sein, kontaktieren Sie uns bitte unter 056 619 19 09.
Ein hoher Stromverbrauch kann viele Gründe haben: Haben Sie neue Geräte angeschafft? Leben mehr Personen in Ihrer Wohnung? Erste Anhaltspunkte kann Ihnen unser Stromeffizienzrechner geben; wünschen Sie genauere Infos über Ihren Strombezug, empfehlen wir Ihnen eine Registration im ibw-Kundenportal: Mit Ihrem Einverständnis können Sie dort Ihre Lastgangdaten einsehen (15-Minuten-Takt, jeweils mit einem Tag Verzögerung).
Natürlich steht Ihnen auch das Angebot der ibw-Energieberatung jederzeit zur Verfügung – um im ibw-Shop an der Bremgarterstrasse 1 in Wohlen beraten wir Sie gerne über den Einsatz energieeffizienter Geräte.

Woran erkenne ich, ob meine Zähler fernauslesbar sind?

Die Stromzähler im ibw-Versorgungsgebiet sind bis auf einzelne Ausnahmen alle fernauslesbar, das heisst, ihre Daten können direkt von der ibw abgerufen werden. Fernauslesbare Gas- und Wasserzähler erkennen Sie daran, dass diese über ein Kabel mit dem Stromzähler verbunden sind.

Meine Wasser- und Gaszähler sind bereits über ein Kabel mit dem Stromzähler verbunden. Weshalb erhalte ich immer noch Akonto-Rechnungen?

Wurden die Wasser- und Gaszähler im laufenden Kalenderjahr auf Fernauslesung umgerüstet, wird die Umstellung aus technischen Gründen erst per Anfang des Folgejahres vollzogen. Anschliessend sollten Sie keine Akonto-Rechnungen mehr erhalten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen unter kundendienst@ibw.ag oder unter 056 619 19 09 gern zur Verfügung.

Meine Zähler sind noch nicht fernauslesbar. Wann erfolgt die Umstellung?

Unsere Gas- und Wasserzähler werden fortlaufend auf Fernauslesung umgerüstet. Wenn Sie eine sofortige Umstellung wünschen, nehmen wir Ihren Installationswunsch gerne unter kundendienst@ibw.ag oder unter 056 619 19 09 entgegen und melden uns anschliessend so rasch als möglich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.

Was kostet mich die Umrüstung meiner Gas- und Wasserzähler auf Fernauslesung?

Selbstverständlich ist die Installation für Kundinnen und Kunden der ibw kostenlos.

Wieso erhalte ich überhaupt eine Stromrechnung? Ich habe meine Wohnung «inklusive Nebenkosten» gemietet.

Üblicherweise umfassen Nebenkosten die Aufwendungen für Heizung und Warmwasser sowie für den Strom in den allgemeinen Räumlichkeiten einer Siedlung. Die individuellen Stromkosten werden jedoch den einzelnen Mieterinnen und Mietern direkt verrechnet.

Auf welche Arten kann ich meine Rechnung bezahlen?

Die ibw bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
  • Rechnung mit Einzahlungsschein
  • Lastschriftverfahren (LSV)
  • eBill
  • Barzahlung am ibw-Schalter (Steingasse 31)

Kann ich meine Rechnungen auch als PDF erhalten?

Ja, das ist möglich. Bei der ibw können Sie wählen, in welchem Umfang und in welcher Form Sie Ihre Rechnungen erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen.

Was passiert, wenn ich meine Rechnungen nicht bezahle?

Im Interesse aller Kundinnen und Kunden, die ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, erhebt die ibw auf der Basis von Artikel 40 ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Mahnspesen (kumulativ, alle Beträge inklusive MwSt.):

1. Mahnung: kostenlos
Letzte Mahnung: CHF 20.–
Ankündigung Stromsperrung:

CHF 25.–

Strom(ent)sperrung
(nur während Bürozeiten):
CHF 55.–
Montage Zahlautomat:

CHF 200.–

Ich bin momentan in einem finanziellen Engpass. Was kann ich tun?

Melden Sie sich so rasch als möglich bei uns (056 619 19 02), damit wir im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen können. So verhindern Sie Mahnspesen, Verzugszinsen und unnötige Umtriebe. Aus Gründen der Gerechtigkeit kann die ibw jedoch keine Rechnungen erlassen.

Ich habe gehört, man kann seinen Stromanbieter frei wählen. Wie muss ich dabei vorgehen?

Derzeit können nur Grosskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 000 Kilowattstunden ihren Stromlieferanten frei wählen. Die vollständige Öffnung des Strommarkts – und damit die Ausweitung der Wahlfreiheit auf sämtliche Endverbraucherinnen und Endverbraucher – ist zwar in der Schweizer Stromgesetzgebung vorgesehen, ob und wann sie umgesetzt wird, ist derzeit jedoch nicht absehbar.

Ich ziehe um. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich spätestens dreissig Tage vor dem Umzugstermin bei unserem Kunden­dienst (056 619 19 09). Damit verhindern Sie, dass Ihnen unnötige Energiekosten belastet werden. Sie können uns die nötigen Angaben zum Ihrem Wohnungswechsel auch ganz einfach online mitteilen.

Ich habe meinen Umzug bei der Gemeindeverwaltung gemeldet. Wieso muss ich mich bei der ibw separat abmelden?

Die ibw ist seit 2002 ein selbständiges Unternehmen. Entsprechend müssen Sie uns Ihren Umzug (wie jeder anderen Firma) direkt melden. Nach Ihrem Umzug erhalten Sie von der ibw eine Schlussrechnung.

Begriffserklärungen

Ein Stern (*) weist darauf hin, dass der betreffende Begriff unter einem eigenen Eintrag erklärt wird.

Ablesung
An diesem Datum hat die ibw den aktuellen Stand ihres Strombezugs erhoben – entweder durch unsere Ableserinnen am Stromzähler oder mittels elektronischer Fernauslesung.

Bezugszeiten
Seit dem 1. Januar 2019 verzichtet die ibw auf eine Unterteilung in Zeitzonen («Normal-/Niedertarif»); die Preise gelten 7 x 24 Stunden.

Energie
Unter «Energie» werden in der Stromrechnung die Kosten für die gelieferte Energiemenge inklusive des ökologischen Werts des Produkts aufgeführt.

Gesetzlicher Netzzuschlag
Auf jede bezogene Kilowattstunde Strom bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten einen sogenannten Netzzuschlag. Damit werden unter anderem die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz sowie Gewässersanierungsmassnahmen finanziert.

Grundpreis
Der Grundpreis dient zur Deckung der Fixkosten, die unabhängig von der Menge der bezogenen Energie oder des verbrauchten Trinkwassers anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Zähler, Messung/Ablesung, Fakturierung und anderen administrativen Aufwand.

Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgaben werden von der Standortgemeinde bestimmt. Mit ihnen wird die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung abgegolten.

Messpunktbezeichnung
An einem Messpunkt werden Energieflüsse messtechnisch mithilfe eines Zählers erfasst. Jeder Messpunkt wird mit einer 33-stelligen Nummer («Messpunktbezeichnung») eindeutig identifiziert. Die Messpunktbezeichnung ist ortsbezogen und bleibt auch bei Wechseln von Endverbrauchern, Lieferanten, Erzeugern oder Apparaten unverändert.

Netznutzung
Die Kosten für die Netznutzung umfassen die Abgeltungen für die Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren usw.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.

Strompreis
Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen:

  • Netznutzung*
  • Energie*
  • Abgaben (Konzessionsabgaben*, Mehrwertsteuer, kostenorientierte Einspeisevergütung)

Stromreserve
Ab 2024 müssen alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten auf Geheiss des Bundes die Kosten für die Einrichtung einer Stromreserve tragen – auch «Winterreserve» genannt. Dazu gehören die Verpflichtung der Stromunternehmen, eine Wasserkraftreserve bereitzuhalten, sowie eine ergänzende Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen. Diese Kosten werden über die Netznutzungskosten abgegolten.

Systemdienstleistungen
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid für den sicheren und störungsfreien Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes abgegolten.

Vergütung für steuerbare Lasten
Stellen Kundinnen und Kunden ihre steuerbaren Lasten (Boiler, Waschmaschinen, Tumbler, Wärmepumpen, Elektroheizungen usw.) der ibw zur Optimierung der Netzbewirtschaftung und der Strombeschaffung zur Verfügung, erhalten sie dafür eine Vergütung. Im Gegenzug ist die ibw berechtigt, die Lasten zeitunabhängig entsprechend der Netzauslastung und des Energiebedarfs zu steuern.

Nicole Röthlisberger

Sachbearbeiterin / stv. BL

Mehr zum Thema

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