Ein Stern (*) weist darauf hin, dass der betreffende Begriff unter einem eigenen Eintrag erklärt wird.
Ablesung
An diesem Datum hat die ibw den aktuellen Stand ihres Strombezugs erhoben – entweder durch unsere Ableserinnen am Stromzähler oder mittels elektronischer Fernauslesung.
Bezugszeiten
Seit dem 1. Januar 2019 verzichtet die ibw auf eine Unterteilung in Zeitzonen («Normal-/Niedertarif»); die Preise gelten 7 x 24 Stunden.
Energie
Unter «Energie» werden in der Stromrechnung die Kosten für die gelieferte Energiemenge inklusive des ökologischen Werts des Produkts aufgeführt.
Gesetzlicher Netzzuschlag
Auf jede bezogene Kilowattstunde Strom bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten einen sogenannten Netzzuschlag. Damit werden unter anderem die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz sowie Gewässersanierungsmassnahmen finanziert.
Grundpreis
Der Grundpreis dient zur Deckung der Fixkosten, die unabhängig von der Menge der bezogenen Energie oder des verbrauchten Trinkwassers anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Zähler, Messung/Ablesung, Fakturierung und anderen administrativen Aufwand.
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgaben werden von der Standortgemeinde bestimmt. Mit ihnen wird die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung abgegolten.
Messpunktbezeichnung
An einem Messpunkt werden Energieflüsse messtechnisch mithilfe eines Zählers erfasst. Jeder Messpunkt wird mit einer 33-stelligen Nummer («Messpunktbezeichnung») eindeutig identifiziert. Die Messpunktbezeichnung ist ortsbezogen und bleibt auch bei Wechseln von Endverbrauchern, Lieferanten, Erzeugern oder Apparaten unverändert.
Netznutzung
Die Kosten für die Netznutzung umfassen die Abgeltungen für die Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren usw.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Strompreis
Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen:
- Netznutzung*
- Energie*
- Abgaben (Konzessionsabgaben*, Mehrwertsteuer, kostenorientierte Einspeisevergütung)
Stromreserve
Ab 2024 müssen alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten auf Geheiss des Bundes die Kosten für die Einrichtung einer Stromreserve tragen – auch «Winterreserve» genannt. Dazu gehören die Verpflichtung der Stromunternehmen, eine Wasserkraftreserve bereitzuhalten, sowie eine ergänzende Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen. Diese Kosten werden über die Netznutzungskosten abgegolten.
Systemdienstleistungen
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid für den sicheren und störungsfreien Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Vergütung für steuerbare Lasten
Stellen Kundinnen und Kunden ihre steuerbaren Lasten (Boiler, Waschmaschinen, Tumbler, Wärmepumpen, Elektroheizungen usw.) der ibw zur Optimierung der Netzbewirtschaftung und der Strombeschaffung zur Verfügung, erhalten sie dafür eine Vergütung. Im Gegenzug ist die ibw berechtigt, die Lasten zeitunabhängig entsprechend der Netzauslastung und des Energiebedarfs zu steuern.