
Auch im Wasserschloss Schweiz kann es vorkommen, dass die Versorgung mit Trinkwasser für längere Zeit unterbrochen ist – etwa bei grösseren Störfällen, bei aussergewöhnlichen Naturereignissen oder aufgrund von Sabotage. Das Gesetz schreibt vor, dass die ibw die Bevölkerung ab dem vierten Tag mit einer bestimmten Mindestmenge an Trinkwasser versorgt (4 Liter pro Person und Tag).
Für die ersten drei Tage muss jede Person in der Schweiz gemäss Gesetz einen Notvorrat an Trinkwasser bereithalten: Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) empfiehlt 9 Liter pro Person.