Trinkwasserversorgung in Mangellagen

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Auch im Wasserschloss Schweiz kann es vorkommen, dass die Versorgung mit Trinkwasser für längere Zeit unterbrochen ist – etwa bei grösseren Störfällen, bei aussergewöhnlichen Naturereignissen oder aufgrund von Sabotage. Das Gesetz schreibt vor, dass die ibw die Bevölkerung ab dem vierten Tag mit einer bestimmten Mindestmenge an Trinkwasser versorgt (4 Liter pro Person und Tag).

Für die ersten drei Tage muss jede Person in der Schweiz gemäss Gesetz einen Notvorrat an Trinkwasser bereithalten: Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) empfiehlt 9 Liter pro Person.

Vom Bring- zum Holprinzip

In solch aussergewöhnlichen Situationen ist es nicht mehr möglich, dass die ibw das Trinkwasser wie üblich über das Trinkwassernetz in alle Haushalte und Unternehmen liefert. Die ibw wird daher zu einem Holprinzip übergehen: In Wohlen und Anglikon werden insgesamt 12 Abgabestellen eingerichtet, an denen die Bevölkerung eine definierte Menge an Trinkwasser abholen kann. Dabei ist es erforderlich, dass alle Bezüger/-innen geeignete Behältnisse (Flaschen, Kanister usw.) mitbringen.

Wo befindet sich Ihre Notabgabestelle für Trinkwasser?

Geben Sie in diesem Feld Ihre Adresse ein. Anschliessend werden Sie auf geoag.ch umgeleitet; dort erscheint eine Karte, auf der Ihre Notabgabestelle für Trinkwasser eingezeichnet ist.

Für weitere Fragen zur Trinkwasserversorgung in Mangellagen steht Ihnen die ibw unter Tel. 056 619 19 19 gern zur Verfügung.

Giovanni Romeo

GL IBW Technik AG

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