Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, da sie ansonsten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können. Wohnbauten sind beispielsweise alle zwanzig Jahre zu prüfen, Bürogebäude alle zehn Jahre. Als Netzbetreiberin hat die ibw sicherzustellen, dass die Hauseigentümer/-innen diese Kontrollen gemäss den gesetzlichen Vorgaben veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Hauseigentümer/-innen für die Einreichung der erforderlichen Sicherheitsnachweise verantwortlich sind.