Installationskontrolle Strom

Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, da sie ansonsten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können. Wohnbauten sind beispielsweise alle zwanzig Jahre zu prüfen, Bürogebäude alle zehn Jahre. Als Netzbetreiberin hat die ibw sicherzustellen, dass die Hauseigentümer/-innen diese Kontrollen gemäss den gesetzlichen Vorgaben veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Hauseigentümer/-innen für die Einreichung der erforderlichen Sicherheitsnachweise verantwortlich sind.

Kontakt

Für alle Fragen zur Installationskontrolle Strom stehen wir Ihnen unter der folgenden Adresse gern zur Verfügung:

kontrolle_strom@ibw.ag

Elektroinstallateure können hier zudem Installationsanzeigen, Sicherheitsnachweise, Technische Anschlussgesuche usw. einreichen. Für weitere Auskünfte erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten unter 056 619 19 19. Die Werkvorschriften der ibw finden Sie hier.

Periodische Kontrolle

Als Eigentümer/-in einer elektrischen Anlage werden Sie von der ibw in regelmässigen Abständen aufgefordert, einen entsprechenden Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Wie oft Sie diese periodischen Kontrollen durchführen müssen, hängt vom Gefährdungspotenzial der Bauten ab. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt «Informationen für Haus- und Wohnungsbesitzer» unter «Mehr zum Thema».

Die periodische Installationskontrolle läuft wie folgt ab:

  • Die ibw fordert Sie schriftlich auf, die Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen zu veranlassen.
  • Sie beauftragen ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Durchführung dieser Kontrolle. Eine Liste von Kontrollorganen finden Sie unter «Mehr zum Thema». Bitte beachten Sie, dass Personen/Unternehmen, die bereits an den fraglichen Elektroinstallationen gearbeitet haben, nicht zur Kontrolle berechtigt sind.
  • Das unabhängige Kontrollorgan führt die Kontrolle durch und erstellt, falls keine Mängel vorhanden sind, einen Sicherheitsnachweis. Eine Kopie davon geht an die ibw.
  • Stellt das Kontrollorgan Mängel fest, beauftragen Sie eine Elektroinstallationsfirma, diese Mängel zu beheben. Nachdem dies erledigt ist, erhält das Kontrollorgan eine Erledigungsanzeige der Elektroinstallationsfirma, und der Sicherheitsnachweis kann – allenfalls nach einer Nachkontrolle – ausgestellt werden.
    Selbstverständlich führt auch die IBW Installationen AG solche Mängelbehebungen durch – prompt, fachgerecht und kompetent.

Kontrolle bei Um- und Neubauten

Bei neu erstellten Elektroinstallationen oder bei Veränderungen an den Elektroinstallationen muss ebenfalls ein Sicherheitsnachweis erstellt werden. Elektroinstallateure können das Formular «Installationsanzeige Strom» unter «Mehr zum Thema» herunterladen.

Abnahmekontrolle

Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen mit einer Kontrollperiodizität von 20 Jahren eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit der Schlusskontrolle und dem SiNa abgeschlossen. Dieser Nachweis wird durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.

Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie etwa in Büros, in Läden oder in Werkstätten – müssen Sie als Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen. Dafür müssen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen, das weder an der Planung noch an der Erstellung der Installation beteiligt war. Dieses Kontrollorgan wird entweder den bestehenden SiNa zusätzlich unterschreiben oder einen weiteren SiNa ausstellen.

Das Original des SiNa bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon muss der ibw zugestellt werden.

Stichprobenkontrolle

Germäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist die ibw verpflichtet, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Werden Mängel an den Installationen festgestellt, kann die ibw die Kosten für die Stichprobenkontrolle dem Eigentümer verrechnen.

Christian Blatter

Leiter hoheitl. Elektrokontrolle

Mehr zum Thema

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