Damit das Stromnetz der ibw nicht überlastet wird und Leistungsspitzen möglichst vermieden werden, werden gewisse Verbrauchergruppen durch unsere Lastschaltgeräte statisch freigegeben oder gesperrt. Dieses dient nicht nur dem sicheren Netzbetrieb, sondern ermöglicht auch die Steuerung von Geräten wie Elektroboilern, Direkt- und Speicherheizungen, Wärmepumpen sowie Photovoltaikanlagen und Speichern – den sogenannten Flexibilitäten.

Bei Einverständnis seitens unserer Kundinnen und Kunden werden diese Geräte zu festgelegten Zeiten durch die ibw aus- und eingeschaltet. Daraus ergeben sich verschiedene, geräteabhängige Freigabe- und Ausschaltzeiten («Bewirtschaftungszeiten»). Unter dem nachstehenden Link können Sie ein PDF-Dokument mit den derzeit gültigen Bewirtschaftungszeiten herunterladen.

Übersicht Bewirtschaftungszeiten

Keine Mittagssperre mehr

Seit September 2015 werden Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspüler usw. seitens der ibw nicht mehr aus- und eingeschaltet (ehemalige «Mittagssperre»). Dennoch müssen die technischen Voraussetzungen für eine allfällige künftige Bewirtschaftung sowie für einen sicheren Netzbetrieb weiterhin in sämtlichen Liegenschaften gewährleistet sein (Einbau von Schützen).

Gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 8c haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihre Geräte («Flexibilitäten») nach eigenem Bedarf zu steuern. Damit verzichten sie jedoch auf die finanzielle Rückvergütung durch die ibw. Die entsprechende Verzichtserklärung können Sie unter dem nachstehenden Link herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Aufhebung der Steuerung drei Monate beträgt.

Verzicht auf die Steuerung von Flexibilitäten durch die ibw

André Tschumi

Bereichsleiter Kundendienst

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