Aufhebung Gasanschluss

Sie überlegen sich, Ihren Gasanschluss aufzuheben? Hier finden Sie alle Informationen zum korrekten Vorgehen – und können die Arbeiten auch gleich in Auftrag geben. Um die Sicherheit des Versorgungsnetzes zu gewährleisten, ist es wichtig, dass sämtliche Arbeiten fachmännisch ausgeführt werden.

Welche Arbeiten müssen Sie erledigen?

Für die Demontage der Gasleitungen innerhalb Ihrer Liegenschaft müssen Sie eine konzessionierte Sanitärinstallationsfirma beauftragen. Diese muss vor Beginn der Arbeiten eine entsprechende Installationsanzeige Gas an die ibw einreichen.

Bitte beachten Sie, dass für den Einbau der neuen Anlage zudem eine Installationsanzeige Strom durch Ihre Elektroinstallationsfirma eingereicht werden muss.

Diese Arbeiten können unabhängig von der eigentlichen Netztrennung durchgeführt werden. Wir empfehlen jedoch eine gegenseitige Absprache und Koordination.

Welche Arbeiten erledigt die ibw?

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Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ibw, Artikel 20, werden nicht mehr benutzte Netzanschlüsse auf Kosten des Grundeigentümers bei der Netzanschlussstelle getrennt. Diese Netztrennung erfolgt bei der Hauptleitung im Strassenbereich. Der Gaszähler bleibt montiert, bis die Netztrennung erfolgt ist. Die Hausanschlussleitung sowie das Schutzrohr verbleiben in der Regel im Boden.

Diese Arbeiten dürfen ausschliesslich durch die ibw erfolgen. Die Kosten für die Netztrennung betragen pauschal CHF 3500.– (exkl. MwSt.).

Mit dem Formular auf dieser Seite können Sie die Netztrennung gleich bestellen. Selbstverständlich werden wir Ihnen den Auftrag umgehend bestätigen und alle Details mit Ihnen besprechen, bevor erste Bagger auffahren.

Die Ausnahme: Gasleitung nach 1990 erstellt?

Bei Gasleitungen, die nach 1990 erstellt wurden, besteht – im Sinne einer Ausnahme – die Möglichkeit, die Zuleitung unmittelbar nach dem Gashahn durch eine konzessionierte Sanitärinstallationsfirma bauseits gasdicht zu verschliessen und mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen. Die Anschlussleitung wird danach alle sechs Jahre durch die ibw geprüft.

Die Kosten für diese Variante betragen einmalig CHF 250.– (exkl. MwSt.) sowie jährlich CHF 50.– (exkl. MwSt.; Verrechnung jeweils per 1. Januar). Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei dieser Variante nicht davon entbunden sind, bei einem späteren Rückbau der Gasleitung vollständig für die damit verbundenen Kosten aufzukommen.

Sollte diese Variante bei Ihnen in Frage kommen, können Sie diese ebenfalls mit dem nachstehenden Formular in Auftrag geben.

Sie haben noch Fragen?

Auskünfte über das Alter Ihrer Gasleitung erhalten Sie unter 056 619 19 19 oder info@ibw.ag.

Für weitere Informationen zur Netztrennung stehen Ihnen unsere Energieexperten unter 056 619 19 19 oder unter energieberatung@ibw.ag gerne zur Verfügung.

Bestellung Netztrennung (oder Verschluss Zuleitung)

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Drilon Bajrami

Bereichsleiter Energievertrieb

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