Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe, die auf Ihrer Stromrechnung auftauchen, und beantworten oft gestellte Fragen. Benötigen Sie weitere Informationen? Unser Kundendienst hilft Ihnen gerne weiter: 056 619 19 09 oder kundendienst@ibw.ag.
Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe, die auf Ihrer Stromrechnung auftauchen, und beantworten oft gestellte Fragen. Benötigen Sie weitere Informationen? Unser Kundendienst hilft Ihnen gerne weiter: 056 619 19 09 oder kundendienst@ibw.ag.
Die ibw liest die Stromzähler in ihrem Versorgungsgebiet in der Regel einmal pro Jahr ab. Damit jedoch unsere Kunden nicht einen grossen Betrag auf einmal bezahlen müssen, verschickt die ibw jedes Jahr drei sogenannte Akontorechnungen (im März, im Juni und im September). Dabei handelt es sich um Teilrechnungen für die Stromlieferung des vergangenen Quartals. Nach der jährlichen Ablesung der Zähler wird die abschliessende (Jahres-)Rechnung verschickt, die sämtliche Kosten für den Stromverbrauch des vergangenen Kalenderjahres ausweist. Die bereits einbezahlten Beträge werden davon abgezogen. Sie erhalten somit jedes Jahr vier Stromrechnungen der ibw.
Beispiel: Mit den Akontorechnungen der ersten drei Quartale zahlen Sie jeweils CHF 100.– ein. Die Zählerablesung Ende Jahr ergibt, dass Ihre Stromkosten für das ganze Jahr total CHF 470.– betragen. Da Sie bereits CHF 300.– (3 x CHF 100.–) eingezahlt haben, beträgt Ihre abschliessende (Jahres-)Rechnung noch CHF 170.–.
Ein Stern (*) weist darauf hin, dass der betreffende Begriff unter einem eigenen Eintrag erklärt wird.
Ablesung
An diesem Datum hat die ibw den aktuellen Stand ihres Stromverbrauchs erhoben – entweder durch unsere Ableserinnen am Stromzähler oder mittels elektronischer Fernauslesung.
Bezugszeiten
Seit dem 1. Januar 2019 verzichtet die ibw auf eine Unterteilung in Zeitzonen («Normal-/Niedertarif»); die Preise gelten 7 x 24 Stunden.
Energie
Unter «Energie» werden in der Stromrechnung die Kosten für die gelieferte Energiemenge inklusive des ökologischen Werts des Produkts aufgeführt.
Gesetzlicher Netzzuschlag
Auf jede bezogene Kilowattstunde Strom bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten einen sogenannten Netzzuschlag. Damit werden unter anderem die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz sowie Gewässersanierungsmassnahmen finanziert.
Grundpreis
Der Grundpreis Netz dient zur Deckung der Fixkosten, welche unabhängig von der Menge des bezogenen Stroms anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Zähler, Messung/Ablesung, Fakturierung und anderen administrativen Aufwand.
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgaben werden von der Standortgemeinde bestimmt. Mit ihnen wird die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für die Durchleitung abgegolten.
Messpunktbezeichnung
An einem Messpunkt werden Energieflüsse messtechnisch mithilfe eines Zählers erfasst. Jeder Messpunkt wird mit einer 33-stelligen Nummer («Messpunktbezeichnung») eindeutig identifiziert. Die Messpunktbezeichnung ist ortsbezogen und bleibt auch bei Wechseln von Endverbrauchern, Lieferanten, Erzeugern oder Apparaten unverändert.
Netznutzung
Die Kosten für die Netznutzung umfassen die Abgeltungen für die Netzinfrastruktur (Kabel, Leitungen, Transformatoren usw.), um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren.
Strompreis
Der Strompreis setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen:
Systemdienstleistungen
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen der nationalen Netzbetreiberin Swissgrid für den sicheren und störungsfreien Betrieb des Schweizer Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Vergütung für steuerbare Lasten
Stellen Kundinnen und Kunden ihre steuerbaren Lasten (Boiler, Waschmaschinen, Tumbler, Wärmepumpen, Elektroheizungen usw.) der ibw zur Optimierung der Netzbewirtschaftung und der Strombeschaffung zur Verfügung, erhalten sie dafür eine Vergütung. Im Gegenzug ist die ibw berechtigt, die Lasten zeitunabhängig entsprechend der Netzauslastung und des Energiebedarfs zu steuern.