Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

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Schon seit 2018 ermöglicht der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) den Verkauf von lokal produziertem Strom: Typisches Beispiel für einen ZEV ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage: Der auf dem Dach produzierte Strom wird den unmittelbaren Nachbarn zur Verfügung gestellt und abgerechnet.

© Illustration: Swissolar, VSE, EnergieSchweiz

Voraussetzungen für einen ZEV

Um einen ZEV betreiben zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen etwa alle teilnehmenden Parteien sowie die Produktionsanlage am selben (Haus-)Anschlusspunkt angeschlossen sein.

Die detaillierten Voraussetzungen für einen ZEV finden Sie in unserem Merkblatt.

Der Weg zu Ihrem ZEV


  1. Prüfen der Voraussetzungen
    Prüfen Sie mit Hilfe unseres Merkblatts, ob alle Bedingungen für einen ZEV in Ihrer Liegenschaft erfüllt sind. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei diesen Abklärungen.

  2. Anmeldung ausfüllen
    Füllen Sie die Anmeldung zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch aus:
    Formular «Anmeldung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)»
  1. Anmeldung «cleverShare» (optional)
    Möchten Sie die ZEV-interne Verrechnung der ibw übergeben? Hier finden Sie alle Informationen zu unserer umfassenden Abrechnungslösung «cleverShare»: www.ibw.ag/clevershare

  2. Installationsanzeige erstellen lassen und mit der Anmeldung einreichen
    Ihr Elektroinstallateur erstellt die Installationsanzeige mit allen erforderlichen Dokumenten und sendet diese mit der ZEV-Anmeldung an die ibw.

  3. Prüfung und Bewilligung durch die ibw
    Die ibw prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet die bewilligte Installationsanzeige – mit oder ohne Auflagen – an Ihren Elektroinstallateur.

  4. Installation der Messeinrichtungen
    Um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, werden private Zähler oder – bei Wahl von «cleverShare» – Messeinrichtungen der ibw installiert. Für die Hauptmessung, beim Einsatz von «cleverShare» sowie für Produktionsmessungen > 30 kVA wird auf jeden Fall eine Messeinrichtung der ibw eingesetzt.

So funktioniert Ihr ZEV

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Die Mitglieder des ZEV teilen den Strom, den ihre Photovoltaikanlage produziert, untereinander auf. Wenn die Photovoltaikanlage nicht genügend Strom produziert (z. B. nachts), wird die notwendige elektrische Energie wie bisher vom Netz bezogen. In ähnlicher Weise kann der ZEV überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen (z. B. während schöner Sommertage) und dafür eine Vergütung erhalten.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zum ZEV oder zu den anderen Möglichkeiten der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch? Kontaktieren Sie uns: 056 619 19 19 oder energieberatung@ibw.ag. Wir sind gerne für Sie da!

Drilon Bajrami

Bereichsleiter Energievertrieb

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