Gemäss Energiegesetz Art. 17f. haben Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftenbewohner die Möglichkeit, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), früher «Eigenverbrauchsgemeinschaft» (EVG) genannt, zu bilden. Der ZEV produziert Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage und nutzt diesen auch gleich selbst.
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