Gemäss Energiegesetz Art. 17f. haben Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftenbewohner die Möglichkeit, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), früher «Eigenverbrauchsgemeinschaft» (EVG) genannt, zu bilden. Der ZEV produziert Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage und nutzt diesen auch gleich selbst. Mit dem neuen Stromgesetz besteht zudem die Option eines «virtuellen ZEV» (vZEV; siehe unten); ab 2026 können neben ZEV und vZEV auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. Die ibw ist gerne bereit, Sie bei all Ihren Vorhaben zu unterstützen.