cleverShare – gemeinsam zum Eigenverbrauch

Gemäss Energiegesetz Art. 17f. haben Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftenbewohner die Möglichkeit, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), früher «Eigenverbrauchsgemeinschaft» (EVG) genannt, zu bilden. Der ZEV produziert Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage und nutzt diesen auch gleich selbst. Mit dem neuen Stromgesetz besteht zudem die Option eines «virtuellen ZEV» (vZEV; siehe unten); ab 2026 können neben ZEV und vZEV auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegründet werden. Die ibw ist gerne bereit, Sie bei all Ihren Vorhaben zu unterstützen.

«cleverShare» – das umfassende Angebot der ibw

Mit «cleverShare» bietet die ibw eine unkomplizierte Verrechnungslösung für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch an, die eine dynamische, faire und somit verbrauchsgerechte Zuteilung des Solarstroms pro Verbrauchsstelle ermöglicht. Alle Mitglieder des ZEV erhalten eine Rechnung, die neben dem Stromprodukt auch den Strombezug von der eigenen Photovoltaikanlage beinhaltet.

Möchten Sie mehr über «cleverShare» wissen? Unter «Mehr zum Thema» können Sie die entsprechende Broschüre gleich herunterladen. Selbstverständlich können Sie sie auch unter 056 619 19 19 oder info@ibw.ag bestellen.

«cleverShare» – so funktionierts

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Die Mitglieder des ZEV teilen den Strom, den ihre Photovoltaikanlage produziert, untereinander auf. Wenn die Photovoltaikanlage nicht genügend Strom produziert (z. B. nachts), wird die notwendige elektrische Energie wie bisher vom Netz bezogen. In ähnlicher Weise kann der ZEV überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen (z. B. während schöner Sommertage) und dafür eine Vergütung erhalten.
Unter dem folgenden Link können Sie das Anmeldeformular zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch herunterladen. Bitte schicken Sie es anschliessend vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterschriften versehen an die ibw, Steingasse 31, 5610 Wohlen.
Selbstverständlich werden die Details der Zusammenarbeit zwischem dem ZEV und der ibw sauber vertraglich geregelt. Hier können Sie den Dienstleistungsvertrag schon jetzt einsehen:

Neu seit 1. Januar 2025: der virtuelle ZEV

Das neue Stromgesetz sieht vor, dass Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch nicht mehr nur auf Nutzer beschränkt sind, die sich einen Netzanschluss teilen: Seit dem 1. Januar 2025 können Liegenschaften, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt zum Verteilnetz verfügen, zu einem sogenannten virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (virtueller ZEV, vZEV) verbunden werden.

Das heisst, dass sich neu z. B. auch benachbarte Liegenschaften, die an dieselbe Verteilkabine angeschlossen sind, zu einem virtuellen ZEV zusammenschliessen können.

Selbstverständlich unterstützt Sie die ibw gern bei der Bildung eines vZEV. Nehmen Sie am besten direkt mit uns Kontakt auf (E-Mail oder 056 619 19 19), damit wir die Details persönlich mit Ihnen besprechen können. Weitere Information zum virtuellen ZEV finden Sie unter anderem auf dieser Website: www.lokalerstrom.ch

 

Patrick Gisi

Energieberater

Mehr zum Thema

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