(v)ZEV und LEG: Strom von Nachbar zu Nachbar. Einfach. Praktisch. Günstig.

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(Ver)kaufen Sie Ihren Strom gleich nebenan! Das neue Stromgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, selbstproduzierten Strom in der Nachbarschaft – oder sogar darüber hinaus – gewinnbringend zu verkaufen. Möglich machen dies der (virtuelle) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) oder ab 2026 die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

Von einem (v)ZEV oder einer LEG profitieren alle!

  • Produzenten von Solarstrom können ihren überschüssigen Strom zu einem höheren Preis verkaufen als über die Rückspeisung ins Verteilnetz.
  • Käufer des Solarstroms (= Mitglieder des ZEV, des vZEV oder der LEG) profitieren von tieferen Stromkosten.

Dass dies kein Widerspruch ist – und was Sie bei einem (v)ZEV oder einer LEG beachten müssen, darüber beraten wir Sie gern: 056 619 19 19 oder energieberatung@ibw.ag.

Hier stellen wir Ihnen die drei Modelle ZEV, vZEV und LEG in ihren Grundzügen vor. Detaillierte Information finden Sie in unserem Merkblatt unter «Mehr zum Thema» oder auf der Website www.lokalerstrom.ch.

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

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  • Der lokal (z. B. in einer PV-Anlage) produzierte Strom wird den unmittelbaren Nachbarn zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Der typische Fall für einen ZEV ist ein Mehrfamilienhaus mit eigener Stromproduktion.
  • Die Mitglieder des ZEV teilen sich einen Netzanschlusspunkt.

© Illustrationen: Swissolar, VSE, EnergieSchweiz

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

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  • Im Rahmen eines vZEV kann der lokal produzierte Strom über den Hausanschlusspunkt hinaus verkauft werden – etwa in der direkten Nachbarschaft.
  • Die Mitglieder des vZEV verfügen über einen gemeinsamen Anschlusspunkt zum Verteilnetz – je nach Situation eine Verteilkabine oder eine Trafostation.
  • Die Produktionsleistung muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmer betragen.

Die Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)

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  • Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erlaubt Stromproduzentinnen und  produzenten den Verkauf ihres Stroms im Quartier oder sogar darüber hinaus. 
  • Alle Teilnehmer der LEG müssen im Versorgungsgebiet der ibw wohnen. Die Produktionsleistung muss mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmer betragen.
  • Bitte beachten Sie: Die Bildung von LEG ist erst ab 1. Januar 2026 möglich.

«cleverShare» – das umfassende Angebot der ibw

Mit «cleverShare» bietet die ibw eine unkomplizierte Verrechnungslösung für (virtuelle) Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sowie für lokale Elektrizitätsgemeinschaften an, die eine dynamische, faire und somit verbrauchsgerechte Zuteilung des Solarstroms pro Verbrauchsstelle ermöglicht. Alle Mitglieder des ZEV, des vZEV oder der LEG erhalten eine Rechnung, die neben dem Stromprodukt auch den Strombezug von der eigenen Photovoltaikanlage beinhaltet.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen zu ZEV, vZEV oder LEG? Wünschen Sie eine konkrete Abklärung, ob Sie die Voraussetzung für eines der Modelle erfüllen? Kontaktieren Sie uns: 056 619 19 19 oder energieberatung@ibw.ag. Wir sind gerne für Sie da!

Drilon Bajrami

Bereichsleiter Energievertrieb

Mehr zum Thema

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