Bei der Installation einer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage («Balkonanlage», «Balkonkraftwerk») sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Die Leistung des Wechselrichters darf 600 Watt AC pro Zählerstromkreis nicht übersteigen.
- Es müssen alle Komponenten vorkonfektioniert sein (alles steckbar).
- Der Anschluss ans Stromnetz der ibw muss über eine Steckdose erfolgen.
- Die Plug-&-Play-Anlage muss als Ganzes eine Konformitätserklärung mit der Aufzählung aller relevanter Normen nach Artikel 6 der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) besitzen. Der Eigentümer muss diese Konformitätserklärung mit der Anmeldung dem Verteilnetzbetreiber zustellen.
Bitte beachten Sie: Ist in einer Liegenschaft bereits eine herkömmliche PV-Anlage vorhanden, darf keine Plug-&-Play-Photovoltaikanlage eingesetzt werden. Bestehende Balkonanlagen müssen zudem entfernt werden, wenn in einer Liegenschaft eine «normale» PV-Anlage installiert wird.
Detaillierte Informationen finden Sie in den beiden Merkblättern des ESTI und von «EnergieSchweiz» unter «Mehr zum Thema».
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